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Straßen und Wege

Respektieren Sie Fahrverbote und vermeiden Sie unnütze Autofahrten!


Forststraßen haben die Aufgabe, der Forstverwaltung die Zufahrt zu forstlichen und hydrogeologischen Bereichen zu ermöglichen und somit die Sicherheit der Landschaft zu garantieren. Aus diesem Grund unterliegen die Forststraßen einem speziellen Gesetz der Provinz, welches den öffentlichen Verkehr, bis auf wenige angeführte Ausnahmen, auf diesen Straßen untersagt. Auch im Wald, auf Weiden und auf Wegen ist der motorisierte Verkehr verboten.
Wir können dazu beitragen, den Nationalpark frei von Luftverschmutzung und Lärm zu halten, indem wir öffentliche Verkehrsmittel und shuttle-Dienste dem Auto vorziehen.
Straßen und Wege
 
Straßen und Wege

Bleiben Sie auf Pfaden und Straßen, treten Sie nicht in die Blumenwiese


Weichen Sie aus Sicherheitsgründen nicht vom Pfad ab, aber auch um wildwachsende Blumen und Kräuter nicht zu zerstören. Zertrampelte Blumenwiesen zerstören die Heuernte des Bauern.
Ständig benutzte Abkürzungen zwischen den Spitzkehren eines Wanderweges können Schäden an der Grasnarbe verursachen und somit zur Erosion am Gelände führen.

Respektieren Sie die Ruhe im Nationalpark


Chronische Störungen im Lebensraum von Wildtieren wie etwa durch Lärmbelästigung vonseiten der Wanderer, wirken sich auf die natürliche Ruhe der Wälder und der Hochgebirgsregionen aus. Ruhiges Verhalten beugt unnötige Beunruhigung von Wildtieren vor, steigert die Wahrscheinlichkeit, diese auch zu entdecken und trägt zur Erhaltung der entspannten Atmosphäre des Nationalparks bei. Genießen Sie die Stimmen und Geräusche der Natur!

Nutzen Sie die Forststraßen anstatt der Pfade für das Fahrrad


Forststraßen sind frei für den Fahrradverkehr, auch auf Forststraßen mit Fahrverbot für motorisierte Fahrzeuge sind Fahrräder erlaubt. Das Benutzen von Moun¬tain¬bikes auf engen Wanderwegen kann für Fahrer und Wanderer gleichermaßen gefährlich sein. Zusätzlich können Bremsmanöver Schäden am Gelände sowie Erosion verursachen und somit die Sicherheit und Zugänglichkeit der Wege gefährden.
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